Diabetiker, die kein Insulin spritzen, müssen Blutzuckerteststreifen künftig selbst bezahlen!
Das haben Ärzte und Krankenkassen im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Nur noch bei instabiler Stoffwechsellage* darf der Arzt per Kassen-Rezept auch weiterhin Teststreifen für nicht Insulinpflichtige verordnen. Diabetiker, die kein Insulin benötigen, müssen die Kosten für Teststreifen spätestens ab 1.10.2011 vollständig selbst bezahlen. Wer Insulin benötigt, erhält die Teststreifen weiterhin auf Kassenkosten, grundsätzlich ohne Zuzahlung. Allerdings haben auch Diabetiker die Insulin benötigen, die Mehrkosten selbst zu zahlen, wenn sie ein unwirtschaftliches Messgerät wählen (§ 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V).
Trotzdem bleibt es dabei:
Auch Typ2-Diabetiker sollten Ihren Blutzucker regelmäßig kontrollieren!
Die Selbstmessung ist für jeden Diabetiker wichtig, der Wert auf seine Gesundheit und Lebensqualität legt. Auch wer noch mit Tabletten auskommt, sollte in vernünftigem Maße selbst messen, so die Überzeugung vieler Ärzte. Denn die Teststreifenergebnisse ermöglichen eine gute Ernährungsanpassung und vermeiden Verschlimmerungen und gefährliche Folgeerkrankungen.
Selbstzahlern macht diabetikerbedarf daher ein besonders Angebot:
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Die Messgeräte von aktivmed wurden u.a. von der AG der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung WL ausdrücklich als gut und günstig hervorgehoben (Schreiben vom 10.6.2010 an die Ärzte). Auch eine hohe Messgenauigkeit wird vom Institut für Diabetesforschung Münster in bescheinigt. Die Teststreifen sind in allen Apotheken und bei http://www.diabetiker-bedarf.de/ beziehbar.
* Bei Hinzutritt weiterer Erkrankungen sowie bei Ersteinstellung oder Therapieumstellung bei oralen Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko (je Behandlungssituation grundsätzlich bis zu 50 Teststreifen verordnungsfähig, Beschluss des G-BA vom 17.03.2011 )
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